Pflege- und Krankenversicherung

Geschulte Mitarbeitende helfen und begleiten bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung. Die Beratung in allen Fragen rund um Pflege und Betreuung ist kostenfrei, sobald ein Pflegegrad besteht.

  • Bei Pflegebedürftigkeit wird geklärt, welche Unterstützungsleistungen und Hilfsmittel benötigt werden und wer diese Leistungen vermittelt.
  • Bei Beantragung eines Pflegegrads wird geklärt, welche Refinanzierungsmöglichkeiten es gibt.
  • Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, verpflichtend. Die Beratung findet in festen Intervallen statt: halbjährlich für Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich für Pflegegrad 4 und 5. Die Beratung findet zu Hause statt. Mit Pflegegrad 1 oder bei Pflegeleistungen nach SGB XI eines Pflegedienstes ist die Durchführung der Pflegeberatung nach § 37.3 keine Pflicht, sie kann jedoch freiwillig als kostenlose Leistung der Pflegekasse halbjährlich in Anspruch genommen werden.


Häufig nachgefragt

Die Leistungen der Pflegeversicherung und Angebote der Diakonie werden HIER erläutert.

Silke Schroer

Pflegeberatung