Arbeitskreis Suchtvorbeugung warnt vor Alkoholmissbrauch

Kreis Kleve. Viele große, öffentliche Karnevalsveranstaltungen wurden abgesagt. „Trotzdem kann es auch bei privaten Feiern zu schweren Alkoholvergiftungen mit lebensbedrohlichen Folgen kommen – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen“, warnt der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve.


Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, sei zwar in den letzten Jahren leicht gesunken. „Dennoch kann es bei bundesweit über 14.000 Einlieferungen pro Jahr keine Entwarnung geben“, teilt der Arbeitskreis Suchtvorbeugung mit.

Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung appelliert deshalb nachdrücklich an Eltern und Erwachsene sowie an Veranstalter und Verkaufsstellen: „Helfen Sie mit, eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Alkohol auszuschließen. Seien Sie achtsam, wenn Minderjährige gefährdet sein sollten. Jugendschutz geht alle an. Niemand will einen Anruf vom Krankenhaus bekommen, dass das eigene Kind auf der Intensivstation liegt.“


Jugendschutzgesetz ist eindeutig

Es geht beim Alkoholkonsum immer um einen verantwortungsvollen Umgang sowie um den Kinder- und Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz ist eindeutig: Der Alkoholkonsum unter 16 Jahren ist verboten, Personen über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder daraus hergestellte Mixgetränke zu sich nehmen. Spirituosen wie Schnäpse, Liköre und branntweinhaltige Mischgetränke dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Erwachsene haben hier eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion.

Der Arbeitskreis

Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve ist ein Zusammenschluss der Caritasverbände und der Diakonie im Kirchenkreis Kleve, der Abteilung Jugend und Familie sowie der Abteilung Gesundheit der Kreisverwaltung Kleve, der Stadtjugendämter, der LVR-Klinik Bedburg- Hau und der Polizei.

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