Gut Betreut! - das Finale 2022
Goch. Freudig nahmen die Teilnehmenden des Grundlagenseminars „Gut Betreut“ ihre Abschluss-Zertifikate in Empfang. An sechs Freitagnachmittagen hatten sie beim Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Kleve in insgesamt 11 Modulen Basiswissen rund um rechtliche Betreuungen erworben. Die Betreuungsrichterin und stv. Klever Amtsgerichtsdirektorin Claudia Knickrehm dankte den 12 Männern und Frauen sehr herzlich für ihr Engagement und fragte nach den Beweggründen, an dem Seminar teilzunehmen: Einige führen bereits eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung für einen Familienangehörigen oder auch eine „fremde“ Person. Andere haben beruflich im sozialen Bereich oder durch die Begleitung von Menschen mit Behinderung mit Betreuerinnen und Betreuern zu tun und wollen deshalb selber eine Betreuung übernehmen.
Hören Sie dazu auch einen Beitrag von Antenne Niederrhein vom 13.12.2022
Gut fanden Teilnehmende die wechselnden Referentinnen und Referenten: „Auch eher trockene Themen wie `Rechtliche Grundlagen einer Betreuung´ wurden gut rübergebracht“, so Ralf Engbrox aus Kleve. Jutta Geerlings aus Wesel-Büderich fand das Modul `Krankheitsbilder´ spannend. Sie führt zwei Betreuungen: „Ich regele Angelegenheiten, welche meine beiden Betreuten selbst nicht mehr regeln können.“
„Dieses Mal sind es auffällig viele Teilnehmende aus dem nicht-familiären Umfeld“, meinte Christof Sieben, einer der vier Diakonie-Mitarbeitende, die im sogenannten „Querschnitt“ rechtliche Betreuer beraten, fortbilden und unterstützen. Sie freuten sich über das Dankeschön der Teilnehmenden, das Ralf Engbrox überreichte. „Ohne die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer würde es ziemlich schwierig“, lobte Knickrehm die Anwesenden nochmal und sprach ihren Respekt aus, dass die Teilnehmenden das Seminar bis zum Ende durchgezogen haben. „Gut Betreut!“ wurde seitens des Betreuungsvereins bereits zum siebten Mal angeboten, eine Neuauflage ist im November 2023 geplant.
Im Kreis Kleve sind es rund 3.000 rechtliche Betreuungen, die ehrenamtlich, größtenteils für Familienangehörige, geführt werden. Eine rechtliche Betreuung ermöglicht, dass Familienangehörige oder Menschen aus sozialem Engagement für fremde Personen Angelegenheiten übernehmen, die diese eigenständig nicht mehr wahrnehmen können. Eine Betreuung kann unterschiedliche Aufgabenbereiche wie zum Beispiel Gesundheits-, Vermögens- oder Wohnungsangelegenheiten umfassen. Die Betreuungsperson verfasst jährlich einen Tätigkeitsbericht, der an das Betreuungsgericht geht. Für das Ehrenamt zahlt der Staat eine jährliche Aufwandsentschädigung von 425 Euro (ab Januar 2023).