Neu: Handbuch rechtliche Betreuung

vlnr.: Helma Bertgen, Anne Peters, Joachim Wolff, Claudia Knickrehm, Christian Waterkotte

Goch. Eine Hilfe für alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer: Der Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Kleve hat sein Handbuch komplett überarbeitet. Mit einbezogen wurden etwa Änderungen, welche das neue Vormundschafts- und Betreuungsgesetz seit Januar dieses Jahres mit sich gebracht hat. Neben aktuellen Informationen werden in dem Handbuch Themen vorgestellt, denen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihrem Ehrenamt begegnen. Das 60 Seiten starke Handbuch wird ergänzt um praktische Formularvordrucke sowie nützliche Adressen und Kontaktdaten von Institutionen und Behörden. Lesenswert ist das Handbuch auch für alle, die sich für die Thematik interessieren.

Bei der Vorstellung des Handbuchs zeigten sich Anne Peters, 1. stv. Bürgermeisterin der Stadt Goch, selbst ehemalige ehrenamtliche Betreuerin und Claudia Knickrehm, stv. Amtsgerichtsdirektorin und Betreuungsrichterin am Amtsgericht Kleve über das Handbuch erfreut: „Für Betreuende kann es eine enorme Hilfe sein“. Der Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Kleve hat rund 600 Mitglieder, diese betreuen 850 Menschen. „Erwachsene Menschen werden rechtlich betreut, wenn sie bestimmte Dinge nicht (mehr) alleine regeln können“, erklärt Knickrehm. Zum Beispiel Menschen mit einer Demenz, einer psychischen Einschränkung oder Behinderung. Auch könnte nach einem Unfall oder Schlaganfall sehr schnell eine rechtliche Betreuung nötig werden.

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet. Wenn kein Familienangehöriger die Betreuung übernimmt, fragt das Gericht bei den Betreuungsvereinen nach. Diese schauen bei den Mitgliedern, ob es dort eine Person gibt, die zur Betreuung passt und diese ehrenamtlich übernehmen würde. Ein Kennenlerntreffen klärt dann, ob Betreuungsperson und zu betreuende Person miteinander harmonieren, eine Voraussetzung für die Bestellung des Betreuers. „60 Prozent unserer Betreuungen werden für Familienangehörige übernommen, 40 Prozent sind Betreuungen für fremde Personen“, sagt Helma Bertgen, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins.

„Für eine ehrenamtliche Betreuung rechnen wir durchschnittlich mit 3-6 Stunden Zeitaufwand im Monat“, so Bertgen. „Betreuer erhalten eine Aufwandsentschädigung, diese beträgt seit Anfang des Jahres jährlich 425 Euro“, ergänzt Christian Waterkotte. Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer des Betreuungsvereins übernehmen sehr viel mehr und umfangreichere Betreuungen als ehrenamtliche Betreuer dies könnten. „Für alleinstehende Betreute etwa in Heimen ist es wichtig zu wissen, da ist draußen noch jemand, der sich für mich interessiert und sich für mich einsetzt“, sagt Bertgen.

Das neue Betreuungsgesetz hat noch mal die Rechte der Betreuten gestärkt. Auch Betreuungsvereine werden endlich finanziell besser gestellt. „Weil wir die Arbeit mit den Ehrenamtlichen für sehr wichtig halten, haben bislang enorme Kirchensteuermittel für den Erhalt unseres Betreuungsvereins gesorgt“, so Diakonie-Geschäftsführer Joachim Wolff. Der Betreuungsverein im Kirchenkreis Kleve ist bereits der größte im Gebiet der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, er wird wohl weiter wachsen. Nicht nur wegen der fachlichen Unterstützung, Mitglieder sind über den Betreuungsverein in ihrem Ehrenamt versichert und die Mitgliedschaft ist kostenlos.

Das Handbuch wird den Mitgliedern des Betreuungsvereins kostenlos zur Verfügung gestellt, andere Interessenten können es für eine Schutzgebühr von 10 Euro in den Häusern der Diakonie Goch und Geldern erwerben.

Der Download ist hier kostenlos möglich.

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