Jugendschutz gilt auch im Karneval
Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung erinnert: Jugendschutz gilt auch im Karneval
Kreis Kleve. Der Karneval lädt mit großen Sitzungen, Karnevalsumzügen und privaten Feten zum Feiern ein. Erhöhter Alkoholkonsum gehört für viele zum Karnevalstreiben dazu – leider nicht nur für Erwachsene. Oft werden der Alkoholkonsum und der Jugendschutz in der 5. Jahreszeit etwas lockerer gehandhabt. „Der Konsum von Alkohol ist erst ab 16 Jahren erlaubt, hochprozentige (Misch)-getränke dürfen nur an Erwachsene ausgeschenkt werden“, erinnert der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve. Junge Menschen hätten an Karneval leichten Zugang zu Alkohol und machten gerne davon Gebrauch. So kann es im Straßenkarneval und auch bei privaten Feiern schlimmstenfalls zu schweren Alkoholvergiftungen mit lebensbedrohlichen Folgen kommen – insbesondere Kinder und Jugendliche sind gefährdet. Auch junge Erwachsene sollten nicht zu viel trinken oder es gar zur Bewusstlosigkeit kommen lassen. Das sei gesundheitsschädlich und berge weitere Gefahren, etwa auf dem Weg nach Hause, so der Arbeitskreis.
Auch wenn die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, in den letzten Jahren leicht gesunken ist, ist das Rauschtrinken bei dieser Altersgruppe nach wie vor angesagt. Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) stiegen die Zahlen im Jahr 2023 wieder mit 17,1 Prozent bei den männlichen Jugendlichen und 13,1 Prozent bei den weiblichen Jugendlichen und somit auf das Vor-Corona-Niveau. Neben körperlichen Auswirkungen führen Rauschzustände oftmals zu Aggressivität, Gewalt, Straftaten und Unfällen. Der Arbeitskreis weist darauf hin, dass jeder Rausch gesundheitliche Auswirkungen bis hin zu Alkoholvergiftungen haben kann.
Der Arbeitskreis appelliert deshalb nachdrücklich an Eltern, Angehörige und Freunde, an Veranstalter und Verkaufsstellen: „Helfen Sie mit, eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Alkohol auszuschließen und seien Sie achtsam, wenn Minderjährige gefährdet sein sollten. Jugendschutz geht alle an. Niemand möchte einen Anruf vom Krankenhaus bekommen, dass das eigene Kind auf der Intensivstation liegt.“
Es geht beim Alkoholkonsum immer um einen verantwortungsvollen Umgang und um den Kinder- und Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz ist eindeutig: Der Alkoholkonsum unter 16 Jahren ist verboten, Personen über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder daraus hergestellte Mixgetränke zu sich nehmen. Spirituosen wie Schnäpse, Liköre und branntweinhaltige (Misch)-Getränke dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Erwachsene haben hier eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion. Außerdem weist der Arbeitskreis darauf hin, dass auch das Rauchen und „Vapen“ – Rauchen von Vapes und E-Zigaretten - erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Auch hier sollten Eltern das Gespräch suchen und den Jugendschutz beim Karnevalstreiben nicht außer Acht lassen.
Info Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve besteht seit 1993. Er ist ein vertraglicher Zusammenschluss verschiedener Akteure, die mit ganzheitlichen und vernetzten Angeboten weite Bevölkerungskreise erreichen wollen. Die Koordinierung liegt bei der Fachstelle für Suchtvorbeugung, im nördlichen Kreisgebiet vertreten durch den Caritasverband Kleve e.V., im südlichen Kreisgebiet durch die Diakonie im Kirchenkreis Kleve e.V. mit Sitz in Geldern. Mitglieder des Arbeitskreises sind der Caritasverband Kleve e.V., die Diakonie im Kirchenkreis Kleve e.V., der Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Kleve, die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten des Kreises Kleve, die Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve, die Kreispolizeibehörde Kleve, die LVR-Klinik Bedburg-Hau, das Schulamt für den Kreis Kleve, die Stadtjugendämter Emmerich am Rhein, Geldern, Goch und Wallfahrtsstadt Kevelaer. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.suchtvorbeugung-kreis-kleve.de