Ambulante Pflege
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Pflegedienstes bieten eine hochwertige und qualifizierte Betreuung an. Das gewährleisten examinierte Pflegefachkräfte aber auch Hauswirtschafterinnen, angelernte Pflegehilfskräfte, Bundesfreiwillige und Ehrenamtliche. Sie unterstützen die Pflegebedürftigen und deren Angehörige, um in ihrer häuslichen Umgebung gut versorgt zu sein. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und zu fördern.
Zur häuslichen Kranken- und Altenpflege zählen folgende Bereiche:
- Grundpflegerische Unterstützungsleistungen (Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen)
- Behandlungspflegerische Unterstützungsleistungen (Injektionen, Verbände, Wundversorgungen, Medikamentengaben)
Die Pflege eines Menschen orientiert sich an den Ressourcen und Möglichkeiten des Patienten, um diesen so gut wie möglich zu stabilisieren und zu fördern. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir auch die Pflegenden Angehörigen, denn gezielte Entlastung hilft Überforderung zu vermeiden.
Allgemeine Informationen zu unserer Ambulanten Pflege im Faltblatt.
Pflege- und Krankenversicherung
Geschulte Mitarbeitende helfen und begleiten bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung. Die Beratung in allen Fragen rund um Pflege und Betreuung ist kostenfrei, sobald ein Pflegegrad besteht.
- Bei Pflegebedürftigkeit wird geklärt, welche Unterstützungsleistungen und Hilfsmittel benötigt werden und wer diese Leistungen vermittelt.
- Bei Beantragung eines Pflegegrads wird geklärt, welche Refinanzierungsmöglichkeiten es gibt.
- Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, verpflichtend. Die Beratung findet in festen Intervallen statt: halbjährlich für Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich für Pflegegrad 4 und 5. Die Beratung findet zu Hause statt. Mit Pflegegrad 1 oder bei Pflegeleistungen nach SGB XI eines Pflegedienstes ist die Durchführung der Pflegeberatung nach § 37.3 keine Pflicht, sie kann jedoch freiwillig als kostenlose Leistung der Pflegekasse halbjährlich in Anspruch genommen werden.
Häufig nachgefragt
Die Leistungen der Pflegeversicherung und Angebote der Diakonie werden HIER erläutert.
Ich freue mich jeden Morgen, wenn ich das Auto der Pflegerin höre. Sie ermöglicht es mir, dass ich solange es geht, noch zuhause bleiben kann.
Manuel Gietmann
Pflegedienstleiter
Raphael Trungadi
Stv. Pflegedienstleiter
Silke Schroer
Pflegeberatung
Kontakt:
Manuel Gietmann
Brückenstraße 4
47574 Goch
Telefon 02823-93 02-0
gietmann@diakonie-kkkleve.de