Kreis Kleve. Der Karneval lädt mit großen Sitzungen, Karnevalsumzügen und privaten Feten zum Feiern ein. Erhöhter Alkoholkonsum gehört für viele zum Karnevalstreiben dazu – leider nicht nur für Erwachsene. Oft werden der Alkoholkonsum und der Jugendschutz in der 5. Jahreszeit etwas lockerer gehandhabt. „Der Konsum von Alkohol ist erst ab 16 Jahren erlaubt, hochprozentige (Misch)-getränke dürfen nur an Erwachsene ausgeschenkt werden“, erinnert der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve. Junge Menschen hätten an Karneval leichten Zugang zu Alkohol und machten gerne davon Gebrauch. So kann es im Straßenkarneval und auch bei privaten Feiern schlimmstenfalls zu schweren Alkoholvergiftungen mit lebensbedrohlichen Folgen kommen – insbesondere Kinder und Jugendliche sind gefährdet. Auch junge Erwachsene sollten nicht zu viel trinken oder es gar zur Bewusstlosigkeit kommen lassen. Das sei gesundheitsschädlich und berge weitere Gefahren, etwa auf dem Weg nach Hause, so der Arbeitskreis.